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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.1980 - 9 S 12/80   

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VGH Baden-Württemberg, 19.05.1980 - 9 S 12/80 (https://dejure.org/1980,1230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.1980 - 9 S 12/80 (https://dejure.org/1980,1230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 1980 - 9 S 12/80 (https://dejure.org/1980,1230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notenbildung - Durchschnittspunktzahlen, Aufrundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 30, 199
  • DÖV 1980, 612
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1977 - IX 2142/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1980 - 9 S 12/80
    Allerdings schreibt § 30 Abs. 3 S. 4 APrO anders als etwa §§ 11 Abs. 1 S. 1, 35 Abs. 5 S. 1 JAPO eine persönliche Begutachtung der Aufsichtsarbeit durch den verantwortlichen Prüfer nicht vor (vgl. dazu das Senatsurteil vom 27.01.1977 IX 2142/76 ).

    Diese Klausur ist bereits im Widerspruchsverfahren durch einen anderen als den ursprünglichen Prüfer mit dem gleichen Ergebnis neu bewertet worden (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 27.01.1977, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ist ein Verfahrensfehler wesentlich, wenn bei Unterbleiben des Verfahrensfehlers nicht auszuschließen ist, daß der Prüfling eine Note erzielt hätte, die ein Bestehen des Examens ermöglichen würde (BVerwG, Beschl. vom 27.04.1977, Buchholz 421.0 Nr. 82; Senatsurteil vom 27.01.1977, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1971 - 2 B 49/71
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1980 - 9 S 12/80
    Die Vorkorrektur von schriftlichen Prüfungsarbeiten durch Hilfspersonen ist auch dann, wenn die Prüfungsordnung eine persönliche Begutachtung nicht vorschreibt, nur zulässig, wenn sie sich auf eine reine Hilfstätigkeit beschränkt (wie BVerwG, B. v. 10.02.1971, DÖV 1971, 784 und Senatsurt. v. 31.08.1976 IX 1173/72 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ist aber die Vorkorrektur von schriftlichen Prüfungsarbeiten durch Hilfspersonen nur zulässig, wenn sich diese auf eine reine Hilfstätigkeit beschränken (BVerwG, Beschl. vom 10.02.1971, DÖV 1971, 784, Beschl. vom 27.04.1977, Buchholz 421.0 Nr. 82; Senatsurteil vom 31.08.1976 IX 1173/72 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1990 - 9 S 601/90

    Vorläufiger Rechtsschutz: Teilnahmebescheinigung für zahnmedizinische

    Erschöpft sich die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung des Zeugnisses über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nicht im Vollzug der zu Beginn festgelegten und bekanntgegebenen Kursanforderungen, sondern übt der Lehrveranstaltungsleiter nach Übergang zu einem neuen Bewertungssystem sein Bewertungsvorrecht neu aus, ist einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich nicht im Wege der Verpflichtung zur Erteilung eines vorläufigen Zeugnisses, sondern in der Weise zu gewähren, daß dem Antragsteller die Teilnahme an demjenigen Ausbildungsabschnitt oder Prüfungsabschnitt gestattet wird, für den das Zeugnis Voraussetzung ist (Anschluß VGH Mannheim, 19.05.1980 - 9 S 12/80 -, ESVGH 30, 199 = VBlBW 1980, 66 = KMK-HSchR 1981, 411).

    Zulässig ist es hingegen, bis zur Neubewertung einen vorläufigen Zustand in der Weise zu regeln, daß dem Antragsteller einstweilen die Teilnahme an demjenigen Ausbildungs- oder Prüfungsabschnitt gestattet wird, für den die begehrte Bescheinigung Voraussetzung ist (vgl. Beschluß des Senats vom 19.5.1980 -- 9 S 12/80 --, ESVGH 30, 199 = VBlBW 1980, 66 = KMK-HSchR 1981, 411).

    d) Voraussetzung für den Erlaß der begehrten einstweiligen Anordnung ist zusätzlich zum glaubhaften Neubescheidungsanspruch noch eine günstige Prognose für die damit angestrebte Zeugniserteilung (vgl. z.B. Beschluß des Senats vom 19.5.1980, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 13.02.2007 - 3 Bs 270/06

    Bestehen des ersten juristisches Staatsexamen; Neubewertung der Hausarbeit;

    Nach richtiger Auffassung ist die Neubewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung ihrem Wesen nach als Beurteilungsakt auf eine abschließende Gesamtwürdigung einer Leistung gerichtet und in diesem Sinne endgültig (vgl. - neben dem vorgenannten Beschluss des OVG Münster - VGH Mannheim, Beschluss vom 3.7.1986, NVwZ 1987, 1014; Beschluss vom 19.10.1984, NVwZ 1985, 594; Beschluss vom 19.8.1980, DÖV 1980, 612; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Auflage, 2001, Rdnr. 688 f.; Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, Rdnr. 358 f.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, 1998, Rdnr. 1211).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88

    Neubewertung einer Prüfungsarbeit und Prüferwechsel bei sachfremden

    einen Prüferwechsel beim Vorwurf sachfremder Motivation für erforderlich gehalten (vgl. den Senatsbeschluß vom 3.3. 1982 Ä 9 S 2509/81Ä, VBlBW 82, 206/207 im Anschluß an BVerwGE 29, 70 und den Senatsbeschluß vom 19.5. 1980 ESVGH 30, 199/203).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 9 S 1039/89

    Prüfung; Tatsachenirrtum des Prüfers - Neubewertung durch den bisherigen Prüfer -

    Anders würde es sich dagegen bei Bewertungsfehlern verhalten, die Ausdruck fehlender innerer Distanz zum Inhalt der Prüfungsleistung sind (vgl. etwa den durch Senatsurteil vom 20.09.1988 -- 9 S 1929/88 -- DVBl. 88 S. 1174 = NJW 89, S. 1379 entschiedenen Fall -- Beanstandung der Abkürzung BRD --, dort offengelassen; vgl. auch den Senatsbeschluß vom 19.05.1980 ESVGH 30, 199/203 bezüglich einer gewissen Festlegung des bisherigen Begutachters).
  • VG Meiningen, 09.05.2005 - 1 E 971/04

    Zum Problem der Vorwegnahme der Haupsache bei vorläufiger Zulassung zur

    Der vorläufige verwaltungsrechtliche Rechtsschutz hat aber auch die Aufgabe, den im Hauptsacheverfahren erreichbaren Anspruch und das dahinterstehende eigentliche Rechtsschutzziel durch eine einstweilige Zustandsregelung abzusichern, die das endgültige Rechtsschutzverfahren "entscheidungsfähig" hält (vgl. VGH Baden- Württemberg, B. v. 19.05.1980 - 9 S 12/80 -, DÖV 1980, 612 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1984 - 9 S 2423/84

    Anrechnung von Auslandsstudienzeiten; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

    Die strengen Voraussetzungen für eine - zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur ausnahmsweise zulässige - Vorwegnahme der Hauptsache liegen in Fällen dieser Art in der Regel nicht vor (Anschluß VGH Mannheim, 1980-05-19, 9 S 12/80, VBl BW 1980, 66; Anschluß VGH Mannheim, 1981-03-05, 9 S 151/81, VBl BW 1981, 395).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89

    Prüfungsrecht: zweite juristische Staatsprüfung; vorläufiger Rechtsschutz

    Ob der durch das Urteil in der Hauptsache zugesprochene Bescheidungsanspruch den gem. §§ 123 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machenden Anordnungsanspruch des Antragstellers zu begründen vermöchte (vgl. auch insoweit den zitierten Senatsbeschluß im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 19.5.1980 -- 9 S 12/80 --, VBlBW 80, 66 = ESVGH 30, 199), kann offenbleiben.
  • OVG Bremen, 03.06.1986 - 1 BA 7/85
    Auch für vergleichbare Prüfungsordnungen wird davon ausgegangen, daß der volle Wert des geforderten Durchschnitts von dem tatsächlich erzielten Durchschnitt nicht unterschritten werden darf, eine Aufrundung mithin unzulässig ist (so VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.05.1980 , 9 S 12/80 = DÖV 1980, S. 612; zustimmend Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 416).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1985 - 9 S 2344/85

    Aufnahme in das Gymnasium - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der Hauptsache -

    Dies ist auch dann zulässig, wenn der vorläufig geregelte tatsächliche Zustand über das im Hauptsacheverfahren Erreichbare einstweilen hinausgeht (vgl. Senatsbeschluß vom 19.05.1980, ESVGH 30, 199, 203 f. = DÖV 1980, 612, 614 = VBlBW 1980, 66, 68).
  • VG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 2533/09

    Externenprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Hamburg

    Mangels Aufrundungsregelung ist § 31 Abs. 2 ExPO allerdings zu entnehmen, dass nur der ungerundete Mindestwert von 4 Punkten für das Bestehen ausreicht (vgl. VGH München, Beschl. v. 28.5.1996, 7 CE 96.1003; OVG Münster, Urt. v. 21.9.1994, 19 A 1394/93; jeweils zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.5.1980, 9 S 12/80, DÖV 1980, S. 612 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1982 - 9 S 2509/81

    Befangenheit von Prüfern

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1980 - IX 777/79

    Architekt; Architektenliste; Eintragung; Prüfungsähnliches Verfahren

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